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Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen ab 03.04.2022
Zusammenfassung der ab dem 03.04.2022 geltenden Regelungen für Schüler*innen
- Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt, freiwilliges Tragen von Masken ist weiterhin erlaubt.
- Serielle (anlasslose) Testungen dreimal pro Woche gemäß dem zuletzt geltenden Testregime als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht
- regelmäßiges Lüften nach jeweils 15 – 20 Minuten
- Umgang mit Erkältungssymptomen: Kind nicht zur Schule schicken, zur Sicherheit Antigen-Schnelltest veranlassen
- auf Antrag Befreiung von als vulnerabel zu betrachtenden Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit einer als vulnerabel zu betrachtenden
Person im selben Haushalt leben
- Die saarländische Absonderungsverordnung gilt weiter: bei einem positven Test in der Schule, darf das Kind die Schule nicht weiter besuchen und muss abgeholt werden. Für die Klasse gilt in diesem Fall sofort eine 8-tägige Maskentragepflicht (medizinische Maske/FFP2-Maske) auf dem gesamten Schulgelände. Außerdem wird die Klasse ab dem Folgetag 8 Tage lang täglich getestet.
- Musik- und Sportunterricht: es wird empfohlen, nach Möglichkeit beim Singen, Musizieren oder Sport Unterricht im Freien zu machen bzw. Abstände einzuhalten
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